Umgemeindung

Sie sind umgezogen und haben festgestellt, dass Sie jetzt zu einer anderen Kirchengemeinde gehören? Das liegt daran, dass Sie nach der Anmeldung beim neuen Einwohnermeldeamt automatisch der Kirchengemeinde an Ihrem neuen Wohnort zugeordnet werden. Es besteht aber immer die Möglichkeit, Mitglied in ihrer alten Kirchengemeinde zu bleiben oder Mitglied Ihrer Wunsch-Kirchengemeinde zu werden.

Möchten Sie nach dem Umzug weiterhin bei uns in der Trinitatis-Kirchengemeinde Gemeindemitglied bleiben, müssen Sie einen Antrag auf Umgemeindung ausfüllen, unterschreiben und im Gemeindebüro (per Post oder eingescannt per Mail) einreichen. Bei Familien muss für jedes einzelne Familienmitglied ein solcher Antrag gestellt werden – auch für minderjährige Kinder.

Sie bleiben dann so lange Gemeindemitglied in der Trinitatis-Kirchengemeinde bis Sie ihren Antrag widerrufen. Sie werden also erstmal nicht mehr automatisch einer neuen Kirchengemeinde zugeordnet, wenn Sie nochmal umziehen.


Bitte füllen Sie zur Umgemeindung folgendes Formular aus und schicken es unterschrieben an das Gemeindebüro. Speichern Sie das Forumlar dazu zunächst auf Ihrem PC ab, bei der Bearbeitung über den Browser kann es zu Problemen beim Speichern kommen.

Antrag auf Umgemeindung in die Trinitatis-Kirchengemeinde [PDF]

Gemeindebüro

Ev. Trinitatis-Kirchengemeinde in Berlin
Leibnizstraße 79
10625 Berlin
Telefon: 030 / 318 685-0
Fax: 030 / 318 685-29
buero@trinitatiskirche.de

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr: 10 - 13 Uhr
Mi: 14 - 18 Uhr

Ihre Ansprechpartner:
Marita Walczak, Christine Berger, Gerhard Sippel und Rainer Leffers

Gemeindekirchenrat:
Die Vorsitzende Anke Hennig erreichen Sie unter:
gemeindekirchenrat@trinitatiskirche.de